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21.05.2012

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Ramsauer plant einfachere Regeln für Verkehrssünder
Ramsauer will Flensburger Datei umbauen

Einfachere Regeln für Verkehrssünder

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer will die Flensburger Verkehrssünderkartei stark vereinfachen. Verkehrssünder sollen ihren Führerschein künftig schon bei acht Punkten abgeben müssen - bislang droht dieser Schritt erst bei 18 Punkten.

"Die Grenze von 18 auf acht runter, das klingt drastisch, aber relativiert sich dadurch, dass wir die Punktezahlen auch verkürzen. Bei Vergehen, bei denen es bisher bis zu drei Punkte gab, gibt es in Zukunft nur noch einen", sagte Ramsauer im gemeinsamen Morgenmagazin von ARD und ZDF.

Medien: Verjährung nach ein bis zwei Jahren

Weitere Einzelheiten der bereits seit längerem diskutierten Reform will er allerdings erst Ende Februar bekanntgeben. Die "Bild"-Zeitung und die "AutoBild" berichteten, "grobe" Verkehrsverstöße wie etwa zu schnelles Fahren sollten künftig generell nur noch mit einem Punkt bestraft werden, statt wie bislang mit bis zu drei Punkten. "Schwere" Delikte wie das Fahren über eine rote Ampel sollen mit zwei Punkten geahndet werden, statt wie bislang mit drei bis sieben Punkten.

Audio: Ramsauer plant Reform der Verkehrssünder-Datei

AudioBettina Nutz, WDR 09.02.2012 09:58 | 2'59
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Zudem sollten die Einträge im Zentralregister künftig einzeln verjähren: Ein-Punkt-Delikte nach zwei Jahren und Zwei-Punkte-Delikte nach drei Jahren. Ramsauer sagte: "Ich will das einfacher, transparenter machen, handhabbarer halten. Jeder muss selbst mit dem System zurecht kommen, ohne dass er einen Experten zu Rate zieht."

Die Verkehrssünderdatei in Flensburg:

Rund neun Millionen Sünder sind im Verkehrszentralregister, der sogenannten Verkehrssünderdatei, beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg verzeichnet. Das sind etwa 18 Prozent aller Führerscheininhaber. Drei Viertel der erfassten Verkehrssünder sind Männer. Geschwindigkeitsübertretungen sind mit weitem Abstand das häufigste Vergehen. 1974 wurde das Mehrfachtäter-Punktesystem eingeführt. Für Ordnungswidrigkeiten gibt es ein bis vier, für Straftaten fünf bis sieben Punkte.

Beispiele:
Innerorts 21 - 25 km/h zu viel: 1 Punkt
Außerorts 21 - 25 km/h zu viel: 1 Punkt
Innerorts ab 41 km/h zu viel: 4 Punkte
Außerorts ab 51 km/h zu viel: 4 Punkte

Bei 18 Punkten wird der Führerschein eingezogen. Einen Antrag auf Auskunft über die eigenen Daten kann man online unter kba.de stellen.
 
Stand: 09.02.2012 09:56 Uhr
 

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