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Verteidigungsminister de Maizière muss nach ARD-Informationen Abstriche bei der Bundeswehrreform machen. So sollen Soldaten und zivile Beamte erst später als geplant in den Vorruhestand gehen können. Die Bundeswehr hätte dann viele Mitarbeiter, die sie eigentlich nicht braucht.
Von Christian Thiels, SWR, ARD-Hauptstadtstudio
Thomas de Maizière hat ein Problem. Der Verteidigungsminister muss die Armee einer Schrumpfkur unterziehen, sie soll durch die Bundeswehr-Reform von rund 220.000 auf nur noch maximal 185.000 Soldaten verkleinert werden. Dafür muss der Minister auch 18.000 Zeit- und Berufssoldaten und rund 22.000 zivile Mitarbeiter loswerden. Doch das dürfte erheblich schwerer werden, als bislang gedacht.
[Bildunterschrift: Verteidigungsminister de Maizière muss Abstriche bei der geplanten Bundeswehrreform machen. ]
Eigentlich wollte de Maizière das vorzeitige Ausscheiden aus dem Dienst durch großzügige Prämien und attraktive Regelung zu Vorruhestand und späterem Zuverdienst versüßen. Doch bei der Abstimmung mit Finanz-, Innen- und Arbeitsministerium musste der Minister nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios nun erhebliche Abstriche machen. Offiziere der Bundeswehr sollen demnach künftig frühestens mit 52 Jahren in den vorgezogenen Ruhestand gehen können. Das Verteidigungsministerium wollte diese Möglichkeit im eigenen Gesetzentwurf schon ab 50 Jahren einräumen.
Dagegen regte sich allerdings vor allem im Arbeits- und Finanzministerium heftiger Widerstand. Genauso wie gegen die geplante Vorruhestandsregelung für Beamte. Die wollte das Verteidigungsministerium schon mit 55 pensionieren können, nun sollen sie frühestens ab 60 gehen dürfen. Von der Vorruhestandsregelung sollen zudem deutlich weniger Berufssoldaten und Beamte überhaupt Gebrauch machen dürfen.
[Bildunterschrift: Die Soldaten müssen nun doch länger arbeiten als geplant. ]
Während Verteidigungsminister de Maizière ursprünglich keine Begrenzung wollte, musste er nun offenbar eine Deckelung auf maximal 2170 Soldaten und 1050 Beamte hinnehmen. Das entspricht allerdings nur einem guten Drittel des durch die Verkleinerung der Armee überflüssigen Personals. Selbst wenn man die natürliche Fluktuation durch regulär ausscheidende Zeitsoldaten und planmäßig pensionierte Soldaten einrechnet, droht ein erheblicher Überhang an Menschen für die es keine sinnvolle Aufgabe mehr in den Streitkräften gibt. Ihnen kann der Minister wenig anbieten, damit sie die Armee dennoch verlassen.
Veränderungen musste das Verteidigungsministerium auch bei den geplanten Einmalzahlungen für vorzeitig ausscheidende Soldaten akzeptieren. Bislang sollten Soldaten bis 40 Jahre für jedes schon geleistete Dienstjahr und Soldaten von 40 bis 50 Jahren für jedes noch zu leistende Jahr in Diensten der Armee 5000 Euro steuerfrei bekommen. Die Steuerfreiheit ist gestrichen, die Einmalzahlung aber im Gegenzug auf 7500 Euro pro Jahr angehoben worden.
Strittig war zwischen den Ressorts offenbar auch die Höhe der erlaubten Zuverdienstgrenzen nach Ausscheiden aus dem Dienst. Für Soldaten im Alter zwischen 40 und 50 Jahren gilt bei Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst, dass sie maximal so viel hinzuverdienen dürfen, dass sie wieder die Höhe ihres letzten Gehaltes in der Armee erreichen. Gehen sie in die freie Wirtschaft liegt der Satz bei 140 Prozent. Das sind in beiden Fällen 20 Prozent weniger als vom Verteidigungsministerium ursprünglich geplant. Für Soldaten ab 50 Jahren gilt die gleiche Regelung bei Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst, in der freien Wirtschaft sinkt der Höchstsatz beim Zuverdienst von bisher geplanten 130 Prozent auf 120 Prozent.
Abgeordnete der Union kündigten im Gespräch mit dem ARD-Hauptstadtstudio Widerstand gegen die aus ihrer Sicht zu geringen Zuverdienstmöglichkeiten und die höheren Altersgrenzen für den Vorruhestand an. "Das ist eine reine Neiddebatte", hieß es aus der Fraktion. Am 15.Februar soll das Kabinett das Reformbegleitgesetz beschließen, danach muss sich der Bundestag damit befassen.
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